Wir beraten Sie gerne zu den Förderungen
"Barriere:freie Unternehmen"
Mit der Aktion "Barriere:freie Unternehmen" möchte das Sozialministerium für Unternehmen einen Anreiz schaffen und diese unterstützen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragberechtigt
sind Unternehmen bis maximal 49 MitarbeiterInnen, die gemäß § 5
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des
Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung
begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht
unterliegen und die sich in keinem Insolvenzverfahren befinden.
Wer kann keine Förderung erhalten?
- Bund
- Länder,
- Träger öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind,
Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, - Politische Parteien und Parlamentsklubs,
- Gesetzliche Interessensvertretungen (Kammern),
Private Rechtsträger, die sich - auch über Holdingkonstruktionen - zur Gänze im Eigentum einer Gebietskörperschaft befinden oder als Stiftungen oder Fonds zur Gänze von Gebietskörperschaften dotiert werden, - Gebietskörperschaften, deren DienstnehmerInnen in einem ausgegliederten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder in einem Vertragsbedienstetenverhältnis stehen,
- Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechtes sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften und deren Unternehmen,
- gemeinnützige Einrichtungen, deren sonstige Kosten zur Gänze aus öffentlichen Mitteln getragen werden.
Was kann gefördert werden?
- Bauliche Vorhaben z.B. Rampen, Orientierungs- und Leitsysteme, zusätzliche behinderungsbedingte Ausstattungen von Sanitärräumen
- Nicht bauliche Vorhaben z.B. Barrierefreie Adaptierungen von bestehenden Webseiten, (Mobile) Induktionsschleifen oder gleichwertige technische Hilfsmittel, Nachrüstung von Liftanlagen (z.B. akustische Signale).
Was kann nicht gefördert werden?
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Herstellung von Barrierefreiheit,
- die aufgrund einer behördlichen Auflage zwingend vorgeschrieben wurde,
- bei neu zu errichtenden Bauwerken (Neubauten und Generalsanierungen),
- bei Maßnahmen, die nicht der jeweils geltenden ÖNORM entsprechen,
- die der Erweiterung und Ausgestaltung von Räumen, die zu privaten Zwecken oder zu Wohnzwecken genutzt werden, oder
- von neu gestalteten Webseiten.
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als
einmaliger Kostenzuschuss in Form einer Pauschalabgeltung in Höhe von
25% der Gesamtkosten der getätigten und bereits saldierten Investition
vergeben.
Der Kostenzuschuss ist gedeckelt und kann für
Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit für zuwendungsfähige
Ausgaben ab einer getätigten und bereits saldierten Investition in Höhe
von € 1.000,- vergeben werden. Der Kostenzuschuss beträgt maximal €
2.500,- (bei Investitionen von € 10.000,- und mehr) pro Aktionszeitraum
und Unternehmen.
Der Bemessung der Förderung zugrunde gelegt
werden können nur jene Anteile an den Gesamtkosten, die in direktem
Zusammenhang zur Herstellung von Barrierefreiheit anfallen (hierfür
unerlässliche Maßnahmen). Als Gesamtkosten der jeweiligen investiven
Maßnahme gelten die Kosten inklusive Umsatzsteuer und Skonti.
Die
Aktion "Barriere:freie Unternehmen" gewährt in Aktionszeiträumen von
jeweils einem Kalenderjahr einen finanziellen Zuschuss als Anerkennung
für die Herstellung der Barrierefreiheit.
Die Vergabe der
Förderung erfolgt chronologisch in der Reihenfolge des Vorliegens der
vollständigen Unterlagen (first-come-first-serve Prinzip).
Antragstellung
Unternehmen können für Ihre Vorhaben bei Vorliegen einer saldierten Rechnung(en) mit einem Zahlungsdatum ab 1. Jänner 2018 Anträge stellen.
Die Antragstellung erfolgt mittels nachstehenden Formulars beim Sozialministeriumservice.
TELEFON: 05 99 88 (österreichweit)